{"id":16,"date":"2016-03-18T13:20:13","date_gmt":"2016-03-18T12:20:13","guid":{"rendered":"\/?page_id=16"},"modified":"2025-10-27T19:49:18","modified_gmt":"2025-10-27T18:49:18","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.schuetzenverein-marienheide.de\/verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00a7\u00a0<\/strong><strong>1<\/strong><\/p>\n<p><strong>Der unter dem Namen \u201eSch\u00fctzenverein Marienheide e.V.\u201c bestehende Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Zweck des Vereines ist den Schie\u00dfsport und die Heimatverbundenheit zu pflegen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Der Sch\u00fctzenverein Marienheide hat seinen Sitz in 51709 Marienheide<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a0<\/strong><strong>2<\/strong><\/p>\n<p><strong>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a0<\/strong><strong>3<\/strong><\/p>\n<p><strong>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die Satzung gebundenen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 4<\/strong><\/p>\n<p><strong>Es darf keine Person durch Ausgaben, die <em>dem Zweck<\/em> des Vereins fremd sind oder durch <em>unverh\u00e4ltnistm\u00e4\u00dfig<\/em> hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 5<\/strong><\/p>\n<p><strong>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde Marienheide, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige\u201a mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 6<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong><u>Mitgliedschaft<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>Als Mitglied kann jede unbescholtene Person aufgenommen werden. Das Eintrittsalter wird in den einzelnen Abteilungen festgelegt. Bei Minderj\u00e4hrigen muss die Unterschrift der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Anmeldung zur Mitgliedschaft kann durch schriftliche<\/strong><\/p>\n<p><strong>Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand oder einem Offizier erfolgen. \u00dcber die Annahme entscheidet der Vorstand. Es reicht die einfache Mehrheit.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag in der von der Mitgliederversammlung festgelegten H\u00f6he zu entrichten.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a0<\/strong><strong>7<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Ende der Mitgliedschaft<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>Die Mitgliedschaft endet:<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>a) durch Tod<\/strong><\/li>\n<li><strong>b) durch Austritt aus dem Verein zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten. Die Austrittserkl\u00e4rung ist nur wirksam, wenn sie gegen\u00fcber einem Mitglied des Vorstandes schriftlich abgegeben wird. <\/strong><\/li>\n<li><strong>c) durch Ausschluss. Der Ausschluss ist nur aus wichtigem Grund statthaft. <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Er erfolgt durch mehrheitlichen Beschluss des Ehrengerichtes<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>d) im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 8<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Stimmrecht<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>Alle in der Hauptversammlung anwesenden Mitglieder haben Stimmrecht. Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung \u00fcber die Vornahme eines Rechtsgesch\u00e4fts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsgesch\u00e4fts zwischen ihm und dem Verein betrifft. Bei \u00dcbernahme eines Amtes darf kein Zwang ausge\u00fcbt werden.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 9<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Beitr\u00e4ge<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>Die H\u00f6he des Beitrages wird von der Hauptversammlung beschlossen und ist von Fall zu Fall den Bed\u00fcrfnissen des Vereins entsprechend neu festzulegen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>1.)\u00a0\u00a0 Der Jahresbeitrag ist bis sp\u00e4testens zum Beginn des Sch\u00fctzenfestes des jeweiligen Jahres an die Vereinskasse zu entrichten.<\/strong><\/p>\n<p><strong>2.) Jedes Mitglied hat den Jahresbeitrag an die Vereinskasse bis sp\u00e4testens zum Beginn des Sch\u00fctzenfestes zu entrichten.<\/strong><\/p>\n<p><strong>3.) Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 10<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Organe des Vereins sind<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>1) die Hauptversammlung<\/strong><\/p>\n<p><strong>2) der Vorstand<\/strong><\/p>\n<p><strong>3) die Offizierversammlung<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 11<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Hauptversammlung<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>Es findet allj\u00e4hrlich mindestens im ersten Quartal eine Hauptversammlung statt. Der Vorstand kann au\u00dferdem jederzeit eine au\u00dferordentliche Hauptversammlung einberufen. Dies wird sogar zur Pflicht, wenn ein schriftlicher Antrag von mindestens 1\/5 der Mitglieder vorliegt. Jedoch m\u00fcssen in diesem Antrag Zweck und Gr\u00fcnde enthalten sein.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Die Einladung muss jeweils 14 Tage vor dem festgesetzten Termin in schriftlicher Form erfolgen. Die Hauptversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes geleitet.<\/strong><\/p>\n<p><strong style=\"line-height: 1.5;\">\u00a7 12<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Antr\u00e4ge<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>Antr\u00e4ge f\u00fcr die Hauptversammlung m\u00fcssen nach Bekanntgabe des Termins der Hauptversammlung, mindestens aber sieben Tage vor Beginn der Versammlung schriftlich beim Vorstand vorliegen.<\/strong><\/p>\n<p><strong style=\"line-height: 1.5;\">\u00a7 13<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Versammlung<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>Allein der Hauptversammlung steht folgendes zu:<\/strong><\/p>\n<p><strong>1.) Entgegennahmen des Jahres- und Kassenberichtes<\/strong><\/p>\n<p><strong>2.) Wahl des Vorstandes<\/strong><\/p>\n<p><strong>3.) Wahl von zwei Mitgliedern zur Pr\u00fcfung der Kasse, sowie eines Stellvertreters<\/strong><\/p>\n<p><strong>4.) Die Genehmigung des Kassenberichts<\/strong><\/p>\n<p><strong>5.) \u00c4nderung der Satzung<\/strong><\/p>\n<p><strong>6.) Die Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge des Vorstandes oder einzelner Mitglieder, sowie \u00fcber laufende Beschwerden<\/strong><\/p>\n<p><strong>7.) Die Beschlussfassung \u00fcber Aufl\u00f6sung oder Liquidation des Vereins<\/strong><\/p>\n<p><strong>8.) Entlastung des Vorstandes<\/strong><\/p>\n<p><strong>Bei allen Beschlussfassungen, ausgenommen den unter Nr. 5 und Nr. 7 des \u00a7 13 bezeichneten entscheidet die einfache Stimmenmehrheit der erschienen Mitglieder auf der frist und formgem\u00e4\u00df angek\u00fcndigten Hauptversammlung, bei Stimmengleichheit der Vorsitzende; jedoch k\u00f6nnen die Wahlen durch Zuruf bei <em>Stimmgleichheit<\/em> erfolgen. Ein Beschluss \u00fcber \u00c4nderung der Satzung kann durch 2\/3<em>&#8211;<\/em>Mehrheit auf der frist und formgem\u00e4\u00df angek\u00fcndigten Hauptversammlung der anwesenden Mitglieder gefasst werden.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur erfolgen, wenn 4\/5 der erschienenen Mitglieder in zwei binnen dreier Monate aufeinander folgenden Versammlungen der Aufl\u00f6sung zustimmen. Zur \u00c4nderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller erschienenen Mitglieder erforderlich. Dar\u00fcber hinaus muss die genaue sprachliche Fassung der beschlussgegenst\u00e4ndlichen Zweck\u00e4nderung bereits in der Einladung zur Versammlung schriftlich angezeigt worden sein. \u00dcber die Versammlung ist jeweils ein Protokoll zu fertigen, das vom Schriftf\u00fchrer, dem 1. Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Vorstandes unterschrieben werden muss. Das Protokoll ist in der n\u00e4chsten Hauptversammlung den Mitgliedern vorzulesen. Dem Protokoll ist die Liste der anwesenden Mitglieder beizuf\u00fcgen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a0<\/strong><strong style=\"line-height: 1.5;\">14<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Vorstand<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong><em>Der Vorstand im Sinne <\/em><\/strong><strong>des \u00a7 26 BGB besteht jeweils\u00a0 aus:<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>a) 1. Vorsitzenden<\/strong><\/li>\n<li><strong>b) 2. Vorsitzenden<\/strong><\/li>\n<li><strong>c) 1. Schriftf\u00fchrer<\/strong><\/li>\n<li><strong>d) 1. Schatzmeister<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Die Amtszeit betr\u00e4gt 5 Jahre. Die Wiederwahl des gesamten Vorstandes oder nur einzelner Mitglieder ist m\u00f6glich. Es gilt die einfache Mehrheit.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Scheidet vor Ablauf des Vereinsjahres ein Vorstandsmitglied aus, so muss bei der n\u00e4chsten<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hauptversammlung Ersatz f\u00fcr die noch laufende Amtszeit gew\u00e4hlt werden.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Der Vorstand ist der Hauptversammlung verantwortlich.<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Pflichten und Rechte des Vorstandes<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>Der Vorstand hat folgende Rechte und Pflichten:<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>Den Verein nach innen und au\u00dfen zu vertreten. <\/strong><\/li>\n<li><strong> Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge einzubeziehen.<\/strong><\/li>\n<li><strong> Die Hauptversammlung einzuberufen und \u00fcber die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung vorzutragen<\/strong><\/li>\n<li><strong> Ausgaben f\u00fcr die laufende ordnungsgem\u00e4\u00dfe Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung zu bewilligen.<\/strong><\/li>\n<li><strong> Die Schie\u00df\u00fcbungen und die Sch\u00fctzenordnung zu beaufsichtigen, die Anordnungen f\u00fcr Festlichkeiten, haupts\u00e4chlich f\u00fcr das stattfinde Sch\u00fctzen- und Volksfest zu treffen.<\/strong><\/li>\n<li><strong> \u00dcber die Wirksamkeit des Vereins in angemessener Regelm\u00e4\u00dfigkeit Mitteilung zu machen.<\/strong><\/li>\n<li><strong> Die einzelnen Aktivit\u00e4ten der Abteilungen sind mit dem Vorstand abzustimmen.<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Den Verein betreffende Vertr\u00e4ge abschlie\u00dfen, Eide zu leisten und die abzuschlie\u00dfenden Vertr\u00e4ge und Urkunden zu vollziehen, ist Aufgabe des 1. und 2. Vorsitzenden, des<\/strong><\/p>\n<p><strong>Schriftf\u00fchrers und des Schatzmeisters. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorsitzende leitet die Versammlung des Vorstandes s<em>owie<\/em> die Hauptversammlung. Er beruft, so oft wie es die Angelegenheiten des Vereins erfordern, die Vorstandssitzung ein. Der Schatzmeister muss f\u00fcr Regelung des gesamten Kassenwesens sowie f\u00fcr die Anschaffung zweckentsprechender Utensilien Sorge tragen. Er hat \u00fcber Einnahmen und Ausgaben genau Buch zu f\u00fchren und allj\u00e4hrlich dem Verein, auf Verlangen dem Vorstand jederzeit, Rechnung zu legen. Die etwa noch vorhandenen, nicht zu obigen Zwecken <em>gebrauchten<\/em> Gelder m\u00fcssen zinsbar ohne Spekulation angelegt werden.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Alle anderen schriftlichen Arbeiten wie Einladungen ausfertigen usw. werden dem Schriftf\u00fchrer \u00fcbertragen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 15<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Offizierversammlung<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>Die Offizierversammlung ber\u00e4t den Vorstand in Fragen des Vereinslebens und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Vorstand und den Offizieren.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Die Offizierversammlung setzt sich wie folgt zusammen<\/strong><\/p>\n<p><strong>2.Schatzmeister<\/strong><\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Schriftf\u00fchrer<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Chef des Offizierkorps<\/strong><\/p>\n<p><strong>Vereinsadjutant<\/strong><\/p>\n<p><strong>Amtierender Sch\u00fctzenk\u00f6nig nebst seinem Adjutant<\/strong><\/p>\n<p><strong>Abteilungsleitern und Zugf\u00fchrer<\/strong><\/p>\n<p><strong>und den gew\u00e4hlten Offizieren<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Die Abteilungsleiter und Zugf\u00fchrer geh\u00f6ren kraft Amtes der Offiziersversammlung an. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Sie werden von ihren Abteilungen gew\u00e4hlt<\/strong><\/p>\n<p><strong>Offiziere werden auf Vorschlag des Vorstandes oder auf Vorschlag der\u00a0 Abteilungsleiter oder der Zugf\u00fchrer, nach Absprache mit dem Vorstand, der Offizierversammlung<\/strong><\/p>\n<p><strong>vorgeschlagen und mit einfacher Mehrheit gew\u00e4hlt. Wahlberechtigt sind alle Offiziere.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Die Abteilung Sportsch\u00fctzen unterteilt sich in<\/strong><\/p>\n<p><strong>1) Kurz- und Langwaffen<\/strong><\/p>\n<p><strong>2) Bogensch\u00fctzen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Sie geben sich jeweils eine eigene Abteilungsordnung.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 16<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Ehrengericht<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>Das Ehrengericht besteht aus sieben Personen, die von der Hauptversammlung auf Lebenszeit gew\u00e4hlt werden. Neuwahlen erfolgen auf der darauf folgenden Hauptversammlung.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Das Ehrengericht vermittelt im Streit zwischen Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und Vorstand. In folgenden F\u00e4llen kann das Ehrengericht \u00fcber den Ausschluss eines Mitglieds Beschluss fassen:<\/strong><\/p>\n<p><strong>1.) Bei groben und wiederholten Vergehen gegen die Vereinszwecke oder Strafgesetze.<\/strong><\/p>\n<p><strong>2.) Wegen unehrenhaften Betragens innerhalb sowie au\u00dferhalb der Versammlungsorte oder wegen Verlustes der b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte.<\/strong><\/p>\n<p><strong style=\"line-height: 1.5;\">\u00a7 17<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>\u00a0Ehrenmitglieder<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>Mitglieder, die das <em>75<\/em>. Lebensjahr vollendet haben und 40 Jahre und l\u00e4nger Mitglied sind, erhalten die Ehrenmitgliedschaft. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei<\/strong><\/p>\n<p><strong style=\"line-height: 1.5;\">\u00a7 18<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Uniformen<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>Jedes Mitglied kann sich eine Uniform auf seine Kosten beschaffen. Vorstandsmitglieder und Offiziere <em>sollten<\/em> sich dies zur Pflicht machen. Sch\u00fctzenh\u00fcte k\u00f6nnen von allen Mitgliedern auf Festveranstaltungen getragen werden.<\/strong><\/p>\n<p><strong style=\"line-height: 1.5;\">\u00a7 19<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Ersatzvornahmen in Dringlichkeitsf\u00e4llen<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>Sollten sich Sachverhalte ergeben,<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>die in der gegenw\u00e4rtigen Satzung nicht generell geregelt sind,<\/strong><\/li>\n<li><strong>obwohl Regelungs- und kurzfristiger Handlungsbedarf besteht und<\/strong><\/li>\n<li><strong>bei Entscheidungen weitreichender Tragweite- auch die Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung nicht mehr rechtzeitig m\u00f6glich sein,<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>so kann der Vorstand mehrheitlich eine entsprechende Entscheidung treffen und\/oder eine entsprechende Handlung vornehmen. Der Vorstand hat in diesem Fall aber eine umfassende Dokumentation zu erstellen, in der er sowohl das Vorliegen einer Regelungsl\u00fccke, wie auch das Vorliegen dringenden Handlungsbedarfes hinreichend schriftlich belegt.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Er hat bei der n\u00e4chsten ordentlichen Hauptversammlung unaufgefordert Rechenschaft \u00fcber diese Ersatzvornahmen zu geben. Die Hauptversammlung kann dar\u00fcber entscheiden, ob ein Zusatz in der Satzung f\u00fcr \u00e4hnliche F\u00e4lle aufgenommen werden soll.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Die vorliegende Satzung wurde beschlossen durch die Hauptversammlung<\/strong><\/p>\n<p><strong>am 24.M\u00e4rz 2012 und tritt als alleinige satzungsrechtliche Verfassung in Kraft<\/strong><\/p>\n<p><strong>Sch\u00fctzenverein Marienheide e.V.<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Der \u00a0Vorstand<\/strong><\/p>\n<p><strong style=\"line-height: 1.5;\">1.Vorsitzende \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 2.Vorsitzender<\/strong><\/p>\n<p><strong>Sven Wottrich \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Bernd M\u00fcller<\/strong><\/p>\n<p><strong>Schriftf\u00fchrer \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Kassierer<\/strong><\/p>\n<p><strong>Manfred Blumberg \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Ulrich Birker<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7\u00a01 Der unter dem Namen \u201eSch\u00fctzenverein Marienheide e.V.\u201c bestehende Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Zweck des Vereines ist den Schie\u00dfsport und die Heimatverbundenheit zu pflegen. Der Sch\u00fctzenverein Marienheide hat seinen Sitz in 51709 Marienheide \u00a7\u00a02 Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":13,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"class_list":["post-16","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.schuetzenverein-marienheide.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/16","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.schuetzenverein-marienheide.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.schuetzenverein-marienheide.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.schuetzenverein-marienheide.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.schuetzenverein-marienheide.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=16"}],"version-history":[{"count":15,"href":"https:\/\/www.schuetzenverein-marienheide.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/16\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8513,"href":"https:\/\/www.schuetzenverein-marienheide.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/16\/revisions\/8513"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.schuetzenverein-marienheide.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/13"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.schuetzenverein-marienheide.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=16"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}